Mordfall von vor 25 Jahren13 Jahre für die Ermordung einer betagten Frau
1997 ermordete ein Mann eine 87-Jährige in ihrer Zürcher Villa. Gefasst wurde er erst 2016 wegen eines Überfalls in Thun. Nun hat das Bundesgericht das Urteil bestätigt.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 78-jährigen Mannes bestätigt, der vor 25 Jahren eine damals 87-Jährige in ihrer Zürcher Villa ermordet hat. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Das Urteil wurde im November 2021 vom Bezirksgericht Meilen gesprochen und später vom Obergericht in Zürich bestätigt. Der verurteilte Mann verlangte hingegen einen Freispruch. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Der Täter soll die 87-Jährige vor 25 Jahren ausgeraubt, brutal misshandelt und mit tödlichen Verletzungen zurückgelassen haben. Das Bundesgericht erachtet die Tat als derart skrupellos, dass sie als Mord qualifiziert werden könne. Der Täter habe den Tod der betagten Frau in Kauf genommen, indem er sie in einem solchen Zustand zurückliess. Ein bis zwei Stunden später starb sie allein in ihrer Wohnung an Herzversagen.
Aufklärung durch DNA-Spuren von Raubüberfall in Thun
2016 wurde der heute 78-Jährige erstmals mit dem Mord an der betagten Frau in Verbindung gebracht. Wegen eines brutalen Raubüberfalls auf ein Juwelier-Geschäft in Thun wurde er vom Regionalgericht Thun zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Die DNA-Spuren, die im Zusammenhang mit dem Überfall in Thun gefunden wurden, führten die Polizei zu dem ungeklärten Fall in Küsnacht. 1997 konnten DNA-Spuren auf den Fesseln des Opfers sicher gestellt werden, die mit den DNA-Spuren aus Thun übereinstimmten.

SDA/law
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