Corona-HärtefälleBern senkt die Härtefallhürde auf 50’000 Franken
Die Berner Regierung macht es auch für kleinere Unternehmen möglich, Härtefallgelder zu beziehen. Bisher wurden über 106 Millionen Franken ausbezahlt.
Berner Unternehmen mit einem Jahresmindestumsatz von mindestens 50’000 Franken können sich seit Donnerstag auch um Härtefall-Unterstützung bewerben. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Der Grosse Rat hatte in der Frühlingssession zwei Richtlinienmotionen überwiesen, die dies gefordert hatten. Für die kleinen Unternehmen, die nun auch Härtefallgeld beziehen dürfen, sollen die gleichen Kriterien und Anforderungen gelten wie im bisherigen Vollzug.
Auch die Kleinstunternehmen benötigen einen Handelsregistereintrag. Dies ist erwähnenswert, weil Unternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 Franken verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu sein. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind Vereine, deren Gesuch um Eintrag vom Handelsregisteramt abgelehnt wurde. So etwa das Restaurant «Sous le Pont» in der Reitschule. Trotz der Lockerungen und dem wahrscheinlichen Mehraufwand ist die Berner Regierung guter Dinge, dass auch in Zukunft die Bearbeitungsdauer von zehn Tagen pro Gesuch eingehalten werden kann.
Million als Obergrenze
Die SP Kanton Bern nimmt die Änderung mit grosser Genugtuung zur Kenntnis. Sie war eine der Parteien, die im Grossen Rat für eine Senkung der Umsatz-Hürde geweibelt hatte. Das Ziel müsse sein, möglichst viele Betriebe und Arbeitsstellen zu erhalten, schreibt die Partei. Es sei sowohl gesellschaftlich wie auch wirtschaftlich sinnvoller schon bestehende Strukturen mit Hilfsgeldern zu erhalten, anstatt diese dann später wieder mühsam aufzubauen.
Zudem wird das geplante Bürgschaftswesen aufgehoben. Stattdessen sollen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Jahresumsatz ab Ende April Härtefall-Unterstützung vom Bund erhalten. Ebenfalls per Ende April sollen Unternehmen ins Verfahren einbezogen werden, die zwischen dem 1. März und dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden. Sie gingen bisher bei der Härtefall-Unterstützung leer aus. Ein schnelleres Vorgehen ist laut Kanton nicht möglich, da zuerst Detailfragen geklärt werden müssten sowie Rücksprachen mit dem Bund erforderlich seien.
Milliarde in Bern nötig
Bisher gingen beim Kanton Bern 2090 Gesuche um Härtefallhilfe ein. 1520 davon wurden – Stand Mittwoch – gutgeheissen, deren 132 abgelehnt, und 440 sind noch in Bearbeitung. Mehr als die Hälfte der bewilligten Gesuche wurden von Unternehmen aus der Gastronomiebranche eingereicht. Bisher bezahlte der Kanton insgesamt 106 Millionen Franken an Unternehmen aus. Das entspricht rund 70’000 Franken pro Gesuch, wobei die Beträge sehr stark variieren.
Der niedrigste Betrag betrage weniger als 1000 Franken, der höchste erreiche das bisher vorgegebene Maximum von 750’000 Franken. Der Regierungsrat schätzt, dass der Kanton Bern rund eine Milliarde Franken benötigen wird, um alle Härtefallgelder auszahlen zu können.
855 Millionen Franken davon kommen vonseiten des Bundes. Für den Anteil, den der Kanton bezahlt, hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit von 219 Millionen Franken gesprochen. Eine erste Tranche von 114 Millionen Franken ist bereits für den Vollzug freigegeben.
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Alle ohne einen HR Eintrag mit einem Umsatz bis 100000.— fallen durch die Maschen. Das ist ungerecht. Es gibt sehr viele Kleinstunternehmen mit sehr wenig Umsatz. Warum nur kann man mal etwas nicht richtig machen?