Anklage wirft Gretzenbacher Bauherren Profitgier vor
15 Jahre lang hätten sie nichts gegen den drohenden Einsturz unternommen, wirft der Staatsanwalt den Ingenieuren der Garage von Gretzenbach vor. Er fordert Freiheitsstrafen von bis zu 22 Monaten.

Im Prozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach SO mit sieben toten Feuerwehrmännern hat der Staatsanwalt am Mittwoch die Strafanträge eröffnet. Er fordert für die fünf Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen zwischen 14 und 22 Monaten.
Die Angeklagten sollen wegen fahrlässiger Tötung, wegen fahrlässigen Verursachens eines Einsturzes sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, sagte Staatsanwalt Rolf von Felten vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen.
Das Verschulden der Angeklagten sei schwer. Sie hätten 15 Jahre lang nichts unternommen, um den drohenden Einsturz der Tiefgarage zu verhindern. Seit Ende 1990 sei allen klar gewesen, dass massiv zu viel Erde auf der Betondecke lag und die Decke Risse aufwies.
Höchste Strafanträge für Bauherren
Vor dem Gericht stehen ein Ingenieur und sein Vorgesetzter, die beiden Bauherren sowie ein Bauleiter. Sie sind zwischen 58 und 84 Jahre alt. Für den Bauleiter fordert von Felten 14 Monate bedingt.
Die Bauherren und früheren Werkseigentümer sollen je zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monate bedingt verurteilt werden. Er warf ihnen «Profitmaximierung» vor. Der Ingenieur soll 16 Monate bedingt kassieren, sein Vorgesetzter 18 Monate.
Beim Einsturz einer Tiefgarage waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Einstellhalle zu löschen.
SDA/miw
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