Argumente gegen Fahrende
Meinisberg und Pieterlen legen dem Kanton dar, was aus ihrer Sicht rechtlich gegen die Plätze für Fahrende spricht.
Der Kanton hat befohlen – und den Gemeinden bleibt nur, rechtliche Gegenargumente zu finden. Die Bevölkerung in Meinisberg und Pieterlen ist erzürnt über die Pläne des Kantons, Plätze für ausländische Fahrende zu schaffen. Die beiden Gemeinderäte hatten bis Ende Juni Zeit, rechtliche Bedenken anzubringen.
Meinisberg stellt zwei Punkte in der Vordergrund, wie Gemeindepräsident Daniel Kruse sagt. Zum einen liegt der Platz in der Landwirtschaftszone und müsste umgezont werden. Damit der Kanton dies durchdrücken kann, muss er übergeordnete Interessen geltend machen.
Zum anderen sei das Gebiet in einer archäologischen Schutzzone. Beim Bau der Autobahn habe man Funde gemacht. Wird das Gelände nun bebaut, wäre ein Notgrabung nötig, sagt Daniel Kruse. Die Frage ist dabei auch: Wer bezahlt?
Eigentlich ist der Landbesitzer in der Pflicht, also das Bundesamt für Strassen. Weiter verlangt Meinisberg, dass der Kanton aufzeigt, wie er den Gewässerschutz und die Sicherheit gewährleisten will. Zudem stellt der Gemeinderat Fragen zum Lärmschutz – wird doch neben dem geplanten Platz geschossen.
Der Gemeinderat von Pieterlen stellt die Sicherheit in den Vordergrund, wie Gemeindepräsidentin Brigitte Sidler sagt. Der Platz grenzt ans Gewerbegebiet, die nächsten Wohnhäuser seien keine 250 Meter entfernt.
Wenn ein Fahrenden-Konvoi nicht gleich auf den Platz fahren könne, werde die Strasse blockiert, sagt Sidler. Dann komme etwa die Feuerwehr nicht mehr durch. Zudem sei der Verkehr gefährlich für die Kinder, die diese Strasse auf dem Schulweg kreuzen.
Bis Ende August will der Regierungsrat definitiv entscheiden. Wenn er am Standort festhalte, sagt Brigitte Sidler, sei durchaus denkbar, dass Pieterlen den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzieht.
bz/dog
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