Bauherr von Gretzenbach hat sich «nie Gedanken gemacht»
Sechs Jahre nach dem Unglück mit sieben toten Feuerwehrmännern steht heute der Mann vor Gericht, der den Bau der Garage beauftragt hat.
Der Strafprozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach SO, bei dem 2004 sieben Feuerwehrmänner getötet wurden, ist am Dienstag mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt worden. Der Bauherr der 1989 erstellen Überbauung konnte sich an fast nichts mehr erinnern.
«Ich kann das nicht sagen», gab der wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte bei der Befragung vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO wiederholt zu Protokoll. Er habe sich «nie Gedanken gemacht», weshalb die Decke der Tiefgarage eingestürzt sei. Beim Einsturz im November 2004 waren sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen.
Brief des Ingenieurbüros informierte angeblich über Risse
Der heute 66-jährige Kaufmann hatte das Projekt für die Überbauung «Staldenacker» von einem Architekten gekauft und errichten lassen. Die Gartenbaufirma des Kaufmanns hatte gemäss Anklage massiv zu viel Erde auf die Betondecke geschüttet. Er verkaufte die Anlage 1994 als Stockwerkeigentum. Es war für ihn ein Investitionsobjekt.
Der Kaufmann bestritt vor Gericht, 1990 über die festgestellten Risse in der Decke der Tiefgarage und über die zu hohe Erdüberschüttung informiert worden zu sein. Er habe den Brief des Ingenieurbüros nicht gesehen. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, von diesen Problemen gewusst und nichts unternommen zu haben.
Angeklagt ist auch der Bruder des Kaufmanns. Beide waren als Firmeneigentümer verantwortliche Bauherren. Der Bruder, ein Gartenarchitekt, lebt in Kanada. Er liess sich aus gesundheitlichen Gründen vom Prozess dispensieren. Er wird von seinem Anwalt vertreten.
Betagter Bauführer schweigt
Keine Aussage machte am zweiten Prozesstag der angeklagte Bauführer. Der heute 84-jährige ist schwerhörig. Sein Verteidiger verwies auf dessen Aussagen bei zwei früheren Befragungen durch die Staatsanwaltschaft. Es bestehe die Gefahr, dass sein Mandant «Fakten und Fiktion» vermische, sagte der Verteidiger.
Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen müssen sich insgesamt fünf Personen verantworten. Alle sind der fahrlässigen Tötung, des fahrlässigen Verursachens eines Einsturzes und der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt.
Beim Einsturz der Tiefgarage waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Garage zu löschen.
SDA/oku
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