Leserreaktionen«Bei Homo-Paaren wären Kinder erwünscht und hätten es in den meisten Fällen gut»
Leserinnen und Leser äussern sich zu aktuellen Themen. Unter anderem dazu, wie es für Kinder sein könnte, bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufzuwachsen.

Zu «Soll der Kanton bis 2050 klimaneutral werden?»
Es gibt meines Erachtens wenig Argumente gegen den Klimaartikel in der Kantonsverfassung. Wer also ein klares Ja schreibt, sollte dies dennoch im Bewusstsein tun, zu was wir uns damit bekennen und Kanton und Gemeinden verpflichten. Denn der Verfassungsartikel steckt sehr klar ab, in welchem normativen Rahmen sich Massnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu bewegen haben. Das vielfach verankerte Prinzip der Nachhaltigkeit fordert ja, dass Massnahmen umwelt-, sozial- und wirtschaftsverträglich sein müssen. Das jüngste Beispiel der Benzinpreiserhöhung im Rahmen des CO2-Gesetzes war aber eben gerade nicht sozialverträglich. Auch ist zu bedenken, dass Absatz 3 des Artikels sehr klar eine Dividende für den Kanton fordert, indem die Stärkung der Volkswirtschaft an erster Stelle steht. Und schliesslich wird für die öffentlichen Finanzen der Anspruch der Klimaneutralität erhoben, wozu anspruchsvolle Übersetzungsarbeiten für die Budget- und Projektplanungen zu leisten sind. Ein Ja heisst dann, dass unaufschiebbar eine anspruchsvolle Massnahmenplanung beim Kanton und bei den Gemeinden einsetzen muss. Paul Messerli, Grafenried
Link zum Artikel: Soll der Kanton bis 2050 klimaneutral werden?
Zu «Ehe für alle ist nicht mehr zu stoppen»
Die Gegner der Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Partner wissen wohl nicht, dass sehr viele Kinder von Hetero-Paaren diesen im Weg sind, zu wenig Zuneigung bekommen, vernachlässigt und sogar geschlagen werden. Viele können es ein Leben lang nicht vergessen. Bei Homo-Paaren wären Kinder erwünscht und hätten es in den meisten Fällen gut. Es könnte sein, dass sie von Kameraden gehänselt würden, aber im Vergleich wäre das nicht so schlimm. Gilbert Baumgartner, Kehrsatz
Zur Erfüllung des Kinderwunschs gleichgeschlechtlicher Paare soll einer Gesetzesänderung zugestimmt werden, damit auch sie ein eigenes Kind aufziehen dürfen. Biologisch wird das durch eine Samenspende für die Mutter ermöglicht; zusammen mit ihrer Partnerin bilden sie die Eltern. Einen Vater gibt es in der Familie nicht. Das Recht, die beiden biologischen Eltern zu kennen, bleibt dem Kind bis zum 18. Altersjahr grundsätzlich verwehrt. Dieses Familienbild steht im Widerspruch zur Volksabstimmung über den Vaterschaftsurlaub vor einem Jahr, der per 1. Januar 2021 schweizweit eingeführt wurde. Argumentiert wurde damals, wie wichtig die Anwesenheit des Vaters für das Kindswohl und die Familie sei, weshalb ihm der Urlaub per Gesetz auch zugesprochen wurde – und das erst vor einem Jahr. Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare steht damit auch im Widerspruch zum Kindeswohl. Solch übereilte Änderungen in Grundsatzfragen des menschlichen Zusammenlebens kann ich nicht nachvollziehen. Peter Wiedmer, Erlenbach/Boll
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