Berner Apotheker sollen ohne Arztrezept impfen dürfen
Der Grosse Rat hat mit einer grossen Mehrheit beschlossen, dass niederschwellige Impfungen, wie etwa die Grippeimpfung, künftig auch in Apotheken gemacht werden können.

Auch im Kanton Bern sollen Apotheker künftig ohne Arztrezept impfen dürfen. Mit 130 zu 4 Stimmen hat der Grosse Rat am Montag eine entsprechende Motion von Mathias Müller (SVP/Orvin) und Nathan Güntensperger (GLP/Biel) angenommen.
In den Kantonen Zürich und Freiburg können Apotheker neuerdings ohne Rezept sogenannt niederschwellige Impfungen gegen Grippe und die von Zecken übertragende Frühsommer-Meningo-Enzephalitis vornehmen. Voraussetzung ist, dass sie über eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung verfügen.
Wenn Apotheker impfen dürften, lasse sich die Durchimpfungsrate steigern, warb Motionär Müller für sein Anliegen. Zugleich würden die Hausärzte entlastet. Ausserdem sei die Neuerung ein konkreter Beitrag gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, ergänzte Mitmotionär Güntensperger.
Breite Zustimmung
In der Debatte stiess der Vorschlag auf breite Zustimmung. Das Anliegen sei im Sinn der freien Marktwirtschaft, fand etwa Moritz Müller (SVP/Bowil). Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud (SP) hatte nichts gegen den Vorstoss einzuwenden.
Gegen die Motion stimmten einzig vier EDU-Grossräte. Daniel Beutler (Gwatt) machte darauf aufmerksam, dass bei Impfungen allergische Reaktionen auftreten können. Er bezweifle, «dass ein Apotheker nach einem fünftägigen Reanimationskürsli dieser Herausforderung gewachsen ist».
Es wäre begrüssenswert, zunächst Erfahrungen zu sammeln und offene Fragen zu klären, sagte Melanie Beutler-Hohenberger (EVP/Gwatt). Sie selber enthielt sich wie sechs weitere Grossratsmitglieder der Stimme, wie ein Blick aufs Abstimmungsprotokoll zeigt.
SDA/abe
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