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Am Unfall keine Schuld gehabt
Die Staatsanwaltschaft sah den Grund für den Aufprall eines Kleinbusses in Rüdtligen bei einem Lastwagenchauffeur. Dieser wehrte sich – und hat vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau jetzt recht bekommen.
Ein Mann aus Morges ist extra für eine Gerichtsverhandlung nach Thun gefahren, jedoch wurde diese kurzfristig verschoben.
Hier Begann das Unheil: Beim Regionalgericht in Thun.
(Bild: Google Maps)
Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Ärgerlich ist es für jene, die weit anreisen und dann feststellen, dass der Prozess kurzfristig verschoben worden ist. So passiert einem Mann aus Morges, der nach Thun gefahren war. Er ärgerte sich und verlangte vom Regionalgericht die Rückerstattung der Reisekosten.
Das Gericht wies das Begehren ab, worauf er mit einer Beschwerde ans Obergericht gelangte. Hier erging es ihm noch schlechter. Er sei freiwillig nach Thun gefahren und nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Das Obergericht brummte ihm Verfahrenskosten von 400 Franken auf.
Gegen diesen «Willkürentscheid» erhob er Einsprache beim Bundesgericht, ohne den Kostenvorschuss zu bezahlen. Nach einer entsprechenden Mahnung schrieb er dem Bundesgericht einen geharnischten Brief, wie aus dem höchstrichterlichen Urteil hervorgeht. Darin wiederholte er, dass das «Richterpack» sein ganzes Vermögen bereits abgeschöpft habe und er deswegen kein Geld für ein kriminelles Gericht ausgeben könne. Im gleichen Atemzug verlangte er den Ausstand aller Bundesrichter, weil praktisch alle in seiner Datenbank negativ fichiert seien.
Das Bundesgericht ging auf die Eingaben nicht ein und brummte dem Mann weitere 1000 Franken Verfahrenskosten auf.
hus
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