Nicht mehrheitsfähigBernische Finanzkommission will keinen Krisenartikel
Es soll nun doch kein Krisenartikel in der Berner Verfassung verankert werden. Mit diesem hätte die Schuldenbremsen bei ausserordentlichen Ereignissen gelockert werden können.

Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rates krebst zurück: Sie verzichtet auf einen Krisenartikel, um die gesetzlich verankerten Schuldenbremsen bei ausserordentlichen Ereignissen lockern zu können.
Die Kommission zieht damit die Konsequenzen aus der Vernehmlassung, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die politischen Mehrheiten seien nicht breit genug, als dass sich eine Volksabstimmung gewinnen liesse. Zudem habe die Corona-Krise gezeigt, dass sich mit den bestehenden Schuldenbremsen auch schwierige Zeiten meistern liessen.
Der vorgeschlagene Artikel hätte dem Grossen Rat ermöglicht, die Schuldenbremsen in Krisenfällen mit qualifiziertem Mehr für eine begrenzte Zeitdauer ausser Kraft zu setzen.
In die Vernehmlassung geschickt wurden auch Bestimmungen zur Neuverschuldung bei einem Mehrbedarf von Investitionen. Für die vorgeschlagene Neuerung sieht die Finanzkommission ebenfalls keine ausreichende Mehrheit.
Kern der Vorlage ist nun die Einführung einer Mehrjahresbetrachtung für die Schuldenbremse der Investitionsrechnung, wie die Kommission weiter schreibt. Überschüsse aus den Vorjahren sollen demnach für Investitionen verwendet werden können. Auf diese Weise liessen sich die zur Verfügung stehenden Mittel moderat erhöhen.
Die Mehrjahresbetrachtung wurde in einer parlamentarischen Initiative gefordert. Sie gab auch den Anstoss, die Bestimmungen der Schuldenbremsen eingehend unter die Lupe zu nehmen. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession erstmals mit der Vorlage befassen.
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