Fusion Bern - OstermundigenBerns Stadtregierung soll befristet Zuwachs erhalten
Um nach der Fusion die Interessen Ostermundigens zu wahren, soll ein Vertreter der Gemeinde bei «fusionsrelevanten Geschäften» zum Berner Gemeinderat dazustossen.

Die Hochzeitsvorbereitungen zwischen der Stadt Bern und Ostermundigen sind einen bedeutenden Schritt weitergekommen. Entschieden ist schon einmal die Frage des gemeinsamen Namens – und zwar auf die altmodische und vorhersehbare Art und Weise: Bern bleibt Bern. Auch nach der Fusion.
Viel mehr wurde in den vergangenen Monaten indes darüber diskutiert, wie Ostermundigen und seine Bevölkerung nach der Fusion optimal in die Stadt integriert werden können. Zur Diskussion stand unter anderem eine Aufstockung des Gemeinderats und des Stadtrats, um die 18’000 Neuzuzüger angemessen repräsentieren zu können.
Nun steht fest: Berns Gemeinderat soll auch nach der Fusion unverändert fünf Sitze haben. Das hält die Stadtregierung in einem Zwischenbericht an den Stadtrat fest. Doch soll ein Integrationsbeauftragter dafür sorgen, dass das eingemeindete Ostermundigen nicht zu kurz kommt. Die auf dem Gebiet von Ostermundigen von den Stimmberechtigten gewählte Person soll gemäss dem Bericht bei «fusionsrelevanten Geschäften» im Gemeinderat Einsitz haben und ein Antragsrecht besitzen. Beides allerdings nur befristet während einer Übergangszeit.
7-köpfige Stadtregierung «nicht gerechtfertigt»
Damit ist die Aufstockung der Stadtregierung von fünf auf sieben Mitglieder vom Tisch. Eine solche sei aufgrund des Bevölkerungszuwachses durch die Fusion auf neu rund 160’000 Einwohnerinnen und Einwohner nicht gerechtfertigt, schreibt der Berner Gemeinderat.
Ebenfalls geprüft worden war die Idee einer befristeten Aufstockung um einen Ostermundiger Sitz – und wegen der daraus resultierenden Benachteiligung für die restlichen Berner Stadtteile wieder verworfen. «Eine solche Lösung überzeugt demokratiepolitisch nicht, da sie zu parteipolitischen Verzerrungen im Gemeinderat führen und die übrigen Stadtteile benachteiligen würde», so die Begründung.
Unverändert soll auch das Wahlverfahren bleiben. Denn für Wahlkreise, wie sie beispielsweise die Stadt Zürich kennt, wäre Bern auch nach der Fusion zu klein. Ausserdem widersprächen Wahlkreise laut der Stadt dem Bedürfnis der Bernerinnen und Berner, Kandidierende aus allen Stadtteilen wählen zu können.
Stadtrat: Aufstockung auf Zeit ist denkbar
Auch nach der Fusion soll der Berner Stadtrat unverändert 80 Sitze haben. Doch werde aktuell darüber verhandelt, die Anzahl Sitze für eine Übergangszeit um 8 aus Ostermundigen zu ergänzen, heisst es im Bericht. Die Folge der garantierten Vertretung: Käme diese Variante zum Zug, dann würden die Wählerinnen und Wähler aus Ostermundigen ausschliesslich diese Sitze wählen können. Der Entscheid darüber überlässt Bern der Agglomerationsgemeinde.

Fest steht: Unüblich wäre eine solche Aufstockung auf Zeit nicht, wie ein Blick auf andere Gemeindezusammenschlüsse zeigt. Seit 2004 kam es im Kanton Bern laut dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu 43 Fusionen. Häufig wurde dabei über eine temporäre Aufstockung des Gemeinderats oder von einzelnen Kommissionen bis Ende einer Legislatur versucht, die Integration der kleineren in die grössere Gemeinde sicherzustellen.
So geschehen beispielsweise vor wenigen Jahren in Grosshöchstetten: Nach der Fusion mit Schlosswil im Jahr 2017 hatte die Gemeinde bis zu den letzten Wahlen während vier Jahren neun Gemeinderäte. Zwei davon mussten zwingend aus der vormaligen Einwohnergemeinde Schlosswil kommen. Jetzt, nach den jüngsten Wahlen, wurde die Gemeindeexekutive wieder auf die ursprüngliche Zahl sieben reduziert.
«Gerade in der frühen Phase nach einer Fusion ist es auch im Interesse der grösseren Gemeinde, möglichst viel lokales Wissen über den neuen Ortsteil an Bord zu holen», sagt Matthias Fischer, der beim AGR die Gemeindefusionen koordiniert. «Doch von längerfristigen Sitzgarantien raten wir ab.»
Fusionsabstimmung im Juni 2023
Der Berner Stadtrat wird sich voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres mit den Fusionsideen der Stadtregierung auseinandersetzen. Ab Herbst 2022 steht eine Entscheidung in den Parlamenten beider Gemeinden an, und am 18. Juni 2023 soll in Bern und Ostermundigen über die Fusion abgestimmt werden. Bei einem Ja hätte die Bundesstadt Anfang 2025 auf einen Schlag 18’000 Einwohnerinnen und Einwohner mehr.
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