Buchhalterin veruntreute 1,8 Millionen
Beim ersten Mal waren es 1,5 Millionen Franken. Während noch der Prozess dafür lief, veruntreute eine Buchhalterin erneut mehr als 340 000 Franken. Wegen des Folgedelikts erhielt sie eine weitere unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten.

Urkundenfälschung, dann das eingenommene Geld für eigene Zwecke transferiert: Auch in der Region Thun ging eine Frau von Mai bis Dezember 2014 nach dem gleichen Muster vor. Die Geschäftsleitung hat der Buchhalterin vertraut, obschon: «Unsere Mitarbeiterin wusste auch, dass wir während ihrer Straftaten in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit waren. Das Wasser stand uns bis zum Hals.
Sie veruntreute trotzdem weiter», sagte gestern einer der Firmeninhaber und Privatkläger vor dem Regionalgericht Thun-Oberland. Er hatte nach der Entlassung der fehlbaren Mitarbeiter gleich selbst die Buchhaltung für sein Unternehmen übernommen. «Die Übergabe der Buchhaltungsunterlagen war unübersichtlich, vermutlich wurden bewusst Belege ungeordnet abgelegt», blickte er zurück.
Schliesslich war es klar: Die Frau versah insgesamt 60 Rechnungen mit einer veränderten Rechnungsnummer und fügte einen Einzahlungsschein, ausgestellt zuhanden einer von ihr gegründeten Firma in London, an. So ergaunerte sie über 340 000 Franken, welche eigentlich der Firma ihres Chefs gehört hätten.
Einsicht nützte nichts
Sie würde sich therapeutisch betreuen lassen, Urkundenfälschung und Veruntreuung seien für sie ein Suchtverhalten, sagte die Fehlbare vor Gericht aus. Doch niemand im Saal mochte ihr recht glauben, es kamen auch kritische Fragen: Warum brachte sie während des laufenden ersten Verfahrens – wo sie sich selbst angezeigt hatte – ihre bereits neuen laufenden neuen Straftaten nicht zur Sprache? «Das hätte das Ganze erleichtert und wäre anders rüberkommen», sagte die Gerichtspräsidentin gestern.
Für Eigenzweck gebraucht
Von den über 340 000 veruntreuten Franken ist nichts mehr übrig. «Ich brauchte das Geld für private Zwecke und um Schulden zu begleichen. Ich kann wohl mein Leben lang nie mehr alles zurückzahlen», sagte die Angeklagte. Vor allem die Aussage betreffend «private Zwecke» sorgte für ein Munkeln beim Privatkläger und dessen Anwalt. Denn sie hätten selbst beobachtet, welchen Lebensstandard die Angeklagte auch heute noch führe.
Unbedingte Freiheitsstrafe
Das Urteil über die erste Fehlhandlung über 1,5 Millionen Franken Veruntreuung wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland gefällt und konnte zugunsten des neuen Verfahrens auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft auch nicht abgeändert werden. Für die Straftat in der Region Thun bekommt die Angeklagte nun eine weitere unbedingte Freiheitsstrafe, der Vollzug wird 10 Monate dauern.
Zudem hat sie einen grossen Teil der Verfahrenskosten zu übernehmen. Sie wurde ebenfalls bestraft, weil sie trotz behördlicher Aufforderung die Ausweise und Kontrollschilder eines der eigenen Firmenautos nicht abgab, nachdem sie die Rechnungen unbezahlt gelassen hatte.
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