«Das Manöver war brillant»
Unglückskapitän Francesco Schettino erhält Schützenhilfe von seinen Berufskollegen. Vertreter von Passagieren und Angestellten ringen unterdessen um Entschädigung für die Havarie der Costa Concordia.
Der Chef der Gewerkschaft der Kapitäne für Langstrecken, Antonino Nubile, nimmt den Kapitän der havarierten Costa Concordia, Francesco Schettino, in Schutz. An einer Pressekonferenz sagte Nubile: «Das Manöver, um das Schiff nach dem Zusammenstoss mit dem Felsen näher ans Ufer zu bringen, war brillant.»
Wäre das Kreuzfahrtschiff weiter draussen auf dem Meer gewesen, wäre es sicher untergegangen, und sehr viel mehr Menschen wären gestorben, erklärte der Gewerkschaftsboss. Kapitän Schettino ist unter anderem der fahrlässigen Tötung angeklagt.
Entschädigung ausgehandelt
Heute wurde auch bekannt, dass die Reederei Costa Crociere mit zwölf italienischen Konsumentenverbänden eine Gesamtentschädigung von 14'000 Euro pro Passagier ausgehandelt hat. Die Hinterbliebenen der Opfer und die Verletzten werden gesondert entschädigt.
Diese Summe für verlorene Wertgegenstände, Gepäck, seelische Beeinträchtigung durch die Havarie und den für die Kreuzfahrt bezahlten Preis liege «über den Entschädigungsgrenzen internationaler Vereinbarungen und der gültigen Gesetze», teilte Astoi Confindustria mit. Wer auf das Angebot eingehe, müsse sich verpflichten, nicht gegen Costa zu klagen.
Die Regelung gelte für rund 3000 Passagiere aus 60 Ländern, teilte die Organisation mit. Die Hinterbliebenen der Opfer und die Verletzten sollen demnach gesondert entschädigt werden. Insgesamt befanden sich rund 4200 Personen an Bord des havarierten Kreuzfahrtschiffes. Bislang wurden 16 Tote geborgen. Über ein Dutzend Menschen werden noch vermisst.
Auch Schweizer entschädigt
Ob und in welcher Grössenordnung die 69 Schweizer Staatsangehörigen, die sich auf dem Unglücksschiff befanden, auf eine Entschädigung hoffen können, ist noch unklar. Der Reiseveranstalter Tui Suisse führt gemäss seinem Sprecher Roland Schmid mit den betroffenen Kunden gegenwärtig eine individuelle Kostenberechnung durch. Erst wenn Klarheit über die entstandenen Kosten herrsche, könnten allfällige Forderungen an die Reederei Costa Crociere getragen werden.
Beim Westschweizer Verband für Konsumentenschutz hiess es am Freitag, es lägen noch keine Anfragen bezüglich einer etwaigen Entschädigungsforderung vor. Dies gelte auch für das Deutschschweizer Pendant, die Stiftung für Konsumentenschutz.
Besatzungsmitglied klagt
Ein früheres Besatzungsmitglied der Costa Concordia hat in den USA bereits Klage gegen die Eignerfirma Carnival eingereicht, wie am Freitag bekannt wurde. Der in Peru wohnhafte Gary Lobaton wirft dem US-Unternehmen in der am Donnerstag in Chicago eingereichten Klageschrift vor, dass die Menschen an Bord nicht rechtzeitig nach dem Unglück am 13. Januar über die Gefahren auf dem Kreuzfahrtschiff informiert worden seien. In der Klageschrift heisst es auch, die Reisenden seien vom Kapitän Schettino «verlassen» worden.
Lobaton zählte zu den mehr als eintausend Besatzungsmitgliedern der Costa Concordia, die am 13. Januar vor der italienischen Insel Giglio auf Grund gelaufen und gekentert war. Die Schadenersatzklage wurde im Namen Lobatons und aller anderen Besatzungsmitglieder und Passagiere in Chicago eingereicht, die sich während der Katastrophe an Bord befanden.
Weitere Klagen in Vorbereitung
Die Konsumentenschutzorganisation Codacons, die an der Einigung nicht beteiligt war, empfahl Passagieren, «diese Almosen» nicht anzunehmen. Der einzige Weg, zu einer angemessenen Entschädigung zu kommen, sei die unter anderem von Codacons angestrebte Sammelklage in den USA gegen den Costa-Mutterkonzern Carnival. Codacons fordert dabei 125'000 Euro für jeden Passagier.
Der US-Sammelklage wollen sich offenbar auch 15 Personen aus Deutschland anschliessen. Deren Anwalt sagte am Freitag gegenüber «bild.de», es gehe dabei um Schadenersatzforderungen von 122'000 Euro für Überlebende sowie 760'000 Euro bei Todesfällen. Ein Rechtsstreit in den USA ist in diesem Zusammenhang attraktiv, weil im dortigen Rechtssystem sehr viel höhere Schadenersatzzahlungen erstritten werden können als in Europa.
Das französische Justizministerium kündigte an, dass sich ein Pariser Gericht mit der Frage der Entschädigungen für die 462 Franzosen an Bord des Luxuskreuzers kümmern werde.
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