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Kommentar zum Geldwäsche-Risiko bei ImmobilienDie Schweiz muss nachrüsten

In der Schweiz unterliegen Makler, Anwälte und Notare in Immobiliengeschäften nicht dem Geldwäschereigesetz – mit zuweilen absonderlichen Folgen, wie ein aktueller Fall aus St. Moritz zeigt: Die Bündner Gemeinde bei Nacht.

Schwachstellen befeuern Immobilienpreise