Nach Aus des Hirnzentrums RoggwilDie Verantwortlichen werden zur Kasse gebeten
Der Stiftungsrat der liquidierten Pro Integral hat Schadenersatz zu leisten. Eine Beschwerde dagegen weist das Verwaltungsgericht ab.

Das Verwaltungsgericht Bern sieht beim Stiftungsrat grobfahrlässiges Verschulden.
Foto: Adrian Moser
Es hätte ein Aushängeschild für Roggwil und die Region werden sollen: das Kompetenzzentrum für Hirnverletzte. Ein Projekt für 62 Millionen Franken mit 75 Pflegeplätzen und nationaler Ausstrahlung. Bis Ende 2018 hätte der Baubeginn erfolgen müssen – so weit kam es allerdings nie: Eine Grossinvestorin zog sich zurück, die Baubewilligung lief aus. Es war das frühe Ende des geplanten Hirnzentrums.