Diese Kulturhäuser sind «bedeutend»
In den Regionen Oberaargau, Emmental, Thun und Oberland werden künftig 27 Kulturanbieter von Kanton und Regionsgemeinden gemeinsam getragen. Mehr zu reden geben dürften die Beiträge der Gemeinden.

Wer ist dabei – und wer nicht? Nachdem das kantonale Kulturförderungsgesetz Anfang 2013 in Kraft getreten war, buhlten Kulturhäuser um die Aufnahme in die Liste der regional bedeutenden Institutionen. Diese werden von Kanton, der Standortgemeinde und den Regionsgemeinden künftig gemeinsam getragen. Für die Regionen Bern-Mittelland und Biel-Seeland-Jura bernois ist die Liste bereits letztes Jahr beziehungsweise diesen Frühling festgelegt worden. Gestern nun kommunizierte der Regierungsrat die Listen der übrigen Regionen. Folgende Kulturanbieter sind als «regional bedeutend» eingestuft worden:
Oberaargau:
- Museum Langenthal
- Stadttheater Langenthal
- Regionalbibliothek Langenthal
- Kunsthaus Langenthal
- Kulturzentrum Chrämerhuus, Langenthal
Emmental:
- Casino Theater Burgdorf
- Stadtbibliothek Burgdorf
- Kulturschloss Burgdorf
- Regionalbibliothek Langnau
- Regionalmuseum Chüechlihus Langnau
Teilregion Thun:
- Kunstmuseum Thun und Thun-Panorama
- Stadtbibliothek Thun
- Gastspieltheater der Kunstgesellschaft Thun
- Museumsschloss Thun
- Schlosskonzerte Thun
- Museum Schloss Oberhofen
Teilregion Frutigen-Niedersimmental:
- Schloss Spiez
- Bibliothek Spiez
- Swiss Chamber Music Festival Adelboden
- Talmuseum Agensteinhaus Erlenbach
Teilregion Obersimmental-Saanen:
- Gstaad Menuhin Festival
- Sommets Musicaux de Gstaad
- Jazz Tage Lenk
- Oberland-Ost:
- Kunsthaus Interlaken
- Interlaken Classics
- Musikfestwoche Meiringen
- Stiftung Holzbildhauerei Brienz
Dass gewichtige Kulturhäuser wie das Museum Franz Gertsch fehlen, dafür auch kleine Anbieter Aufnahme gefunden haben, dürfte da und dort für Verwirrung sorgen. Eine Wertung will das Kulturamt damit aber nicht gemeint haben. Bei der Auswahl habe sich das Amt auf die Rückmeldungen aus den Regionen abgestützt, teilte der Regierungsrat gestern mit.
Mehr politischen Zündstoff als die genaue Zusammensetzung bergen die finanziellen Beiträge. Gemäss Kulturförderungsgesetz müssen lückenlos alle Gemeinden an die Kulturhäuser mitzahlen. Die Beträge werden erst mit den Subventionsverträgen festgelegt, die per Anfang 2017 in Kraft treten.
BZ/mei
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