
So etwas passiert in der Schweiz glücklicherweise fast nie. Gestern hat das Zuger Kantonsgericht unserer Autorin Michèle Binswanger verboten, ein Buch über die Ereignisse rund um die Zuger Landammann-Feier 2014 zu veröffentlichen. Genauso wenig darf sie in unseren Zeitungen einen Artikel publizieren, der die damaligen Ereignisse neu aufrollt. Dies, obwohl in über 1000 Beiträgen über das Verhalten der damaligen Grünen-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin sowie des damaligen SVP-Kantonsrats Markus Hürlimann berichtet wurde. Das Gericht hat die von Tamedia und Binswanger vorgebrachten Rechtfertigungsgründe für die geplante Publikation vollumfänglich zurückgewiesen. An den konkreten Ereignissen an der Zuger Landammannfeier, so das Gericht, bestehe kein öffentliches Interesse.
Urteil über Landammann-Affäre – Ein folgenschweres Fehlurteil
Das Zuger Kantonsgericht will einer Tamedia-Journalistin verbieten, über die Zuger Affäre und Jolanda Spiess-Hegglin zu berichten. Das darf nicht so bleiben.