Frau zieht Klage zurückEr hat seine Onlinebekanntschaft nicht betrogen
Eine Frau lieh einem Mann, den sie über ein Datingportal kennen gelernt hat, 30’000 Franken. Diese hat er bisher nicht zurückbezahlt – doch unter Betrug fällt das nicht.

«Vielleicht ist da noch eine Sache, die in Deiner Lebensgeschichte fehlt. Die neue grosse Liebe.» So lädt das Datingportal Singles ab 50 Jahren zum Mitmachen ein, auf dem sich der Mann und die Frau im November 2018 getroffen haben. Am Mittwoch standen sie vor dem Einzelgericht in Thun.