Regionalgericht OberlandEr kam einer Betreuten zu nahe
Ein Mann ist wegen sexueller Handlungen mit Anstaltspfleglingen vom Regionalgericht Oberland in Thun schuldig gesprochen worden.

Ein 57-jähriger Schweizer arbeitete in einem Zentrum im Berner Oberland, wo Menschen mit einer geistigen Behinderung betreut werden. Sie bekommen dort professionelle Unterstützung. Der Mann war seit vielen Jahren als Betreuer im Werkstattbereich beschäftigt. Dort war er beauftragt, die Mitarbeitenden zu betreuen, anzuleiten und zu überwachen. Weiter gehörten unter anderem die Mithilfe oder Ausführung bei der Körperpflege zu seinen Aufgaben.