Fehlendes Formular wird teuer
Ein Berner Marktfahrer konnte bei einer Kontrolle Dokumente nicht vorweisen. Seine Beschwerden blieben erfolglos.

Die Inspektorin tauchte an der Oberländischen Herbstausstellung in Thun im September 2017 am Stand des Marktfahrers auf. Sie verlangte die Dokumente zur Selbstkontrolle für die Lebensmittel. Der Mann konnte die Papiere nicht vorweisen. Ein paar Tage später flatterte eine Verfügung des Kantonalen Laboratoriums ins Haus. Es ordnete an, der Marktfahrer habe bis zum nächsten Festanlass im Kanton Bern die Dokumente in Ordnung zu bringen.
Gegen diese Anordnung wehrte sich der Marktfahrer erfolglos bei der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Darauf gelangte er mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Der Mann räumte ein, dass er die Dokumente der Selbstkontrolle bei Ausstellungen stets bereithalten müsste. Aber die Kontrolleurin habe nicht nach diesen Papieren gefragt, sondern nach etwas wie einer ihm unbekannten Festanlasskontrolle. Diese vom Veranstalter zugestellten Formulare hätten nicht auf seinen Betrieb ohne Küche, WC und Bedienung gepasst. Er stelle selber nichts her, sondern verkaufe unproblematische Lebensmittel, gut verschlossen und verpackt. Das teilweise ausgefüllte Papier sei im Auto gelegen. Die Inspektorin habe seinen Marktstand zu Unrecht beanstandet, brachte der Mann vor.
Nichts vorgelegt
Die Akten würden zwar keinen Aufschluss geben, welches Dokument die Inspektorin effektiv verlangt habe, heisst es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Aber der Organisator habe in einer E-Mail ausdrücklich festgehalten, dass das Formular nur eine Vorlage sei und auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden müsse. Es wäre am Marktfahrer gewesen, die Kontrolleurin darauf hinzuweisen. Weil er gar keine dem Stand angepasste Dokumentation vorgelegt habe, sei die Beanstandung durch das Kantonale Laboratorium zu Recht erfolgt, schliesst das Gericht in seinem am Freitag publizierten Urteil.
Nichts auszusetzen haben die Richter an der angeordneten Massnahme. Falls der Marktfahrer alle Formulare besitze, beschränke sich der Aufwand darauf, sicherzustellen, diese beim nächsten Anlass vorweisen zu können.
Und eines musste der Marktfahrer in dieser Angelegenheit erfahren: Richter sind teurer als Lebensmittelkontrolleure. Die Inspektion durch das Kantonale Laboratorium kostete ihn eine Gebühr von 74 Franken. Das Verwaltungsgericht brummte ihm Verfahrenskosten von 2500 Franken auf.
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