Finanzkommission drängt auf tiefere Steuern
Das Berner Stimmvolk schickte letzten November die Revision des Steuergesetzes bachab. Nun nimmt der Regierungsrat einen zweiten Anlauf.

Heute teilte die Finanzkommission (Fiko) mit, dass sie sich hinter die neue Vorlage stelle. Einzige Kritik der Fiko-Mehrheit: die Abzüge für Drittbetreuungskosten für Kinder. Sie will diese auf 12000 Franken begrenzen. Der Regierungsrat schlägt 16000 Franken vor. Ursprünglich sollten es 25000 Franken sein. Nach der Vernehmlassung buchstabierte der Regierungsrat zurück, auch Abzüge für Versicherungsprämien strich er aus der Vorlage.
Uneinig ist sich die Fiko bei der Umsetzung der STAF – des Kompromisses von Steuerreform und AHV-Finanzierung. Sie ermöglicht Kantonen gestrichene Steuerprivilegien für Unternehmen zu kompensieren, beispielsweise durch Abzüge auf Patente. Solche Ermässigungen will eine Minderheit der Fiko auf 50 Prozent des steuerbaren Gewinns beschränken. Der Regierungsrat will Entlastungen für 70 Prozent zulassen. Weiter fordert die Minderheit eine Dividendenbesteuerung von 70 statt 50 Prozent und eine Kapitalgewinnsteuer von 0,3 statt 0,05 Promille.
Gegen die letzte Vorlage ergriffen Grüne und SP das Referendum. Auch jetzt ist aus linken Kreisen bereits wieder Kritik zu vernehmen. Der Grosse Rat wird sich erstmals während der Wintersession ab Ende November mit der neuen Vorlage befassen.
Motionen umsetzen
Die Steuerrevision wird im Kontext eines Gesamtpakets diskutiert. Dazu gehören auch eine Steuersenkung für natürliche und juristische Personen für die Jahre 2021 und 2022 und die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern für schwere Fahrzeuge. Die Steuersenkung geht auf Motionen aus dem Grossen Rat zurück. Sie soll im Rahmen der jeweiligen Budgetdebatten bestimmt werden. Dabei will die Fiko auf Nummer sicher gehen: Sie reicht eine Finanzmotion ein, die den Regierungsrat verpflichtet, die Steuersenkung verbindlich in die kommenden Budgets aufzunehmen. (js)
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