Regionalgericht OberlandFreispruch wegen Schuldunfähigkeit
Der Beschuldigte war am Dienstag in allen Punkten geständig. Trotzdem wurde er freigesprochen, denn er leidet an einer psychischen Krankheit und ist deshalb schuldunfähig.

Am Regionalgericht Oberland in Thun traten sieben Polizisten als Privatkläger auf.
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Es war am Dienstag eine besondere Gerichtsverhandlung. Draussen vor dem Saal warteten der Beschuldigte und sein Verteidiger und sechs Kantonspolizisten. Einer fehlte. Sieben Polizisten waren im Dezember 2018 vom Beschuldigten in irgendeiner Art angegriffen, beschimpft oder bedroht worden und forderten als Privatkläger nun eine Genugtuung.