Bauprojekt in OberhofenFrutiger AG plant nächste Schritte fürs Barell-Gut
Da eine neue Überbauungsordnung fürs Barell-Gut an der Urne scheiterte, geht die Grundeigentümerin die Planung nun im Rahmen der bestehenden ÜO an.

Am 13. Juni hatte der Souverän von Oberhofen die Überbauungsordnung Barell-Gut an der Urne deutlich abgelehnt. 703 Stimmberechtigte sagten Nein zum Geschäft. Nur 533 hingegen stimmten ihm zu. «Sowohl die Grundeigentümer wie auch der Gemeinderat akzeptieren den demokratisch gefällten Entscheid», schrieb am Donnerstag nun der Gemeinderat von Oberhofen in einer Medienmitteilung.
Die als Bauland eingezonte grüne Wiese im oberen Teil des Dorfes ist allerdings bereits mit einer Überbauungsordnung belegt, der ÜO «Chabis-Chopf», die im Jahre 1990 genehmigt wurde. Diese behält auch nach der Abstimmung ihre Gültigkeit. Und anhand dieser plant nun auch die Frutiger AG als Eigentümerin die nächsten Schritte, wie der Gemeinderat weiter bekannt gibt. Dies sei «begründet und nachvollziehbar». Wie diese Planungsschritte aussehen, lässt die Mitteilung offen.
Weniger Möglichkeiten zum Mitwirken
Dass die Frutiger AG es stets als Option sah, auch anhand der bestehenden ÜO zu bauen und dass bereits ein konkretes Projekt vorliegt, ist bekannt. Im vergangenen November sagte Thomas Frutiger, Delegierter des Verwaltungsrats, dass das Ziel der Firma nach wie vor sei, «zeitgemässen Wohnraum für die unterschiedlichen Oberhofner Anspruchsgruppen zu errichten».
«Jedoch sind die Möglichkeiten der Mitwirkung vonseiten der Gemeinde nicht mehr so vielfältig, wie sie es bei der Überbauungsordnung Barell-Gut gewesen wären.»
Der Gemeinderat sei überzeugt, dass auch mit der alten Überbauungsordnung «Chabis-Chopf» wertvoller Wohnraum geschaffen werden könne. «Jedoch sind die Möglichkeiten der Mitwirkung vonseiten der Gemeinde nicht mehr so vielfältig, wie sie es bei der Überbauungsordnung Barell-Gut gewesen wären.»
Im Nachgang zur Abstimmung hatte Gemeindepräsident Philippe Tobler (SVP) etwa betont, dass mit dem Nein zur neuen Überbauungsordnung auch die Verpflichtung, dass dort günstiger Wohnraum geschaffen werden soll, hinfällig werde.
Der Gemeinderat werde die nächsten Schritte der Grundeigentümer begleiten und sich im Rahmen des
gesetzlich Zulässigen einbringen, schliesst die Mitteilung.
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