Unfreiwillig in PsychiatrieHappige Kritik am Obergericht wegen Zwangsmassnahmen
Zu lange Verfahrensdauern und potenziell befangene Gutachter: Ein Bericht beschreibt Mängel am Gericht, das im Kanton Bern über Zwangsmassnahmen urteilt.

Am Obergericht ist das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht angesiedelt. An dieses können sich Patienten wenden.
Foto: Adrian Moser
Jeder dritte Patient im Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) kam nicht freiwillig dorthin. Er wurde entweder von den Behörden oder einer Ärztin eingewiesen – gegen seinen Willen. Fürsorgerische Unterbringung (FU) nennt sich das in der Schweiz. 2021 waren im gesamten Kanton Bern 1700 Personen von einer unfreiwilligen Einweisung in eine Psychiatrie betroffen. Die Tendenz ist in den vergangenen Jahren steigend.