Gretzenbach-Prozess: Verteidiger wollen Verfahren stoppen
Im Strafprozess zum Deckeneinsturz der Tiefgarage von Gretzenbach haben die Verteidiger eine Absetzung des Verfahrens gefordert. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Verzögerungstaktik.
Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO verlangte die Verteidigung im Gretzenbach-Prozess eine Rückweisung des Verfahrens. Ausserdem forderte sie auch ein unabhängiges Expertengutachten. Die vier Verteidiger der insgesamt fünf Angeklagten kritisierten die Staatsanwaltschaft. In der Anklageschrift würden die «aktiven Handlungen» mit «allfälligen Unterlassungen» der Angeklagten vermischt.
Die «aktiven Handlungen», also die Fehler beim Bau der unterirdischen Einstellhalle in Gretzenbach im Jahr 1989, sind verjährt. Dies hatte das Obergericht des Kantons Solothurns in einem Beschwerdeverfahren 2006 rechtsgültig festgestellt. Das Obergericht wies jedoch darauf hin, dass die «allfälligen Unterlassungen» zur Verhinderung des Deckeneinsturzes noch nicht verjährt seien. In der Anklageschrift sind indes auch die Baufehler aufgeführt, die den Angeklagten zur Last gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf Expertengutachten.
Beim Prozess vor dem drei Mitglieder zählenden Amtsgericht geht es daher um die Frage, ob die fünf Angeklagten den Einsturz hätten verhindern können. In der Decke waren gemäss Anklage 1990 Risse entdeckt worden. Auch die massiv zu hohe Erdüberschüttung auf der gesamten Halle sei aus «unerfindlichen Gründen» nicht abgetragen worden, heisst es in der Anklageschrift.
Staatsanwaltschaft gegen Prozessabbruch
Die Verteidiger forderten ein neues unabhängige Expertengutachten zum Deckeneinsturz. Die Rolle des Baumeisters, der kantonalen Gebäudeversicherung und das Handeln der Feuerwehr beim Löscheinsatz im November 2004 müssten untersucht werden. Es solle geklärt werden, ob nicht weitere Personen angeklagt werden müssten.
Staatsanwalt Rolf von Felten wies die Anträge der Verteidiger sichtlich genervt zurück. Er warf den Verteidigern «reine Verzögerungstaktik» vor und sprach von «Nebelpetarden». Den Verteidigern gehe es nur darum, «den Prozess zu verhindern». Wenn der Prozess nicht jetzt stattfinde, werde er nie mehr stattfinden. Spätestens in einem Jahr sei alles verjährt. Die Untersuchungen seien «umfassend geführt» worden. Das Amtsgericht wird am Nachmittag seinen Entscheid zu den Anträgen bekanntgeben.
SDA/jak
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