Gretzenbach: Prozess wird wie geplant fortgesetzt
Der Strafprozess zum Deckeneinsturz einer Tiefgarage im Jahr 2004 wird fortgeführt. Das Amtsgericht hat am Montag die Anträge der Verteidiger auf Abbruch abgelehnt. Es gibt auch kein neues Expertengutachten.
Die Gerichtspräsidentin begründete den Entscheid damit, dass den fünf Angeklagten keine «aktiven Handlungen», also Fehler beim Bau der unterirdischen Einstellhalle im Jahr 1989, vorgeworfen würden. Es sei jedoch notwendig, diese Umstände zur Klärung des Hergangs in der Anklageschrift aufzuführen.
Das Obergericht des Kantons Solothurns hatte in einem Beschwerdeverfahren 2006 rechtkräftig festgestellt, dass wahrscheinliche Baumängel verjährt sind. Beim Prozess geht es daher um die Frage, ob die Angeklagten Handlungen unterlassen haben, um den Einsturz der Decke der Tiefgarage zu verhindern. Diese Anschuldigungen sind noch nicht verjährt.
Schon 1990 erste Risse entdeckt
Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Angeklagten fährlässige Tötung, fahrlässiges Verursachen eines Einsturzes sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Es handelt sich um einen Ingenieur und dessen Vorgesetzten, um die beiden Bauherren sowie um einen Bauleiter.
In der Decke der Tiefgarage waren gemäss der Staatsanwaltschaft Solothurn bereits 1990 Risse entdeckt worden. Auch sei die zu hohe Erdüberschüttung auf der gesamten Halle nicht abgetragen worden.
Das Amtsgericht lehnte es ferner ab, ein neues Expertengutachten in Auftrag zu geben. So würden beteiligte Feuerwehrleute vor Gericht als Zeugen oder als Auskunftspersonen befragt. Es gebe keine «mangelnden Ermittlungen» der Staatsanwaltschaft.
SDA/jak
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