Handänderung: Grosser Rat will Gegenvorschlag
Der Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer im Kanton Bern soll ein Gegenvorschlag zur Seite gestellt werden. Das verlangt zumindest die vorberatende Kommission des Berner Kantonsparlaments.

Die Kommission möchte, dass der Erwerb von selbstbewohnten Liegenschaften bis zu einem Betrag von 800'000 Franken von der Handänderungssteuer befreit wird, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Der damit verbundene Einnahmenausfall beziffert die Kommission auf rund 25 Millionen Franken pro Jahr. Die Initiative lehnt die Kommission hingegen ab. Letztere würde dem Kanton Einnahmenausfälle von bis zu 120 Millionen Franken pro Jahr bescheren.
Auch die Kantonsregierung lehnt die Initiative ab. Und sie möchte ihr auch keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen.
Angesichts der knappen Kantonsfinanzen will die Regierung verhindern, dass nach der massiven Senkung der Motorfahrzeugsteuern weitere Steuereinnahmen wegbrechen.
Initiative des Hauseigentümerverbands
Für den Einzelnen bedeute der Wegfall der Handänderungssteuer in der Regel keine wirklich relevante Entlastung, ist die Regierung der Ansicht. Doch für den Kanton komme in der Summe eben ein stolzer Betrag zusammen, auf den man nicht verzichten könne.
Die Initianten vom bernischen Hauseigentümerverband hatten ihr Begehren im August 2010 eingereicht. Dass beim Erwerb eines Grundstücks eine Abgabe zu entrichten ist, halten die Initianten für ein «steuerwirtschaftliches Fossil».
Die Steuer betreffe entgegen landläufiger Meinung nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, argumentiert das Komitee. Denn die Kosten für eine Handänderung würden auf den Mietzins überwälzt.
SDA/tan
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