In der Schule legt sie das Kopftuch nur widerwillig ab
Die Lehrerin aus Vernier rekurrierte in Strassburg, um mit dem Kopftuch unterrichten zu dürfen – vergeblich. Nun kandidiert sie für einen Parlamentssitz.

Fährt Lucia Dahlab morgens ins Quartierschulhaus Châtelaine von Vernier, muss sie das Kopftuch auf dem Parkplatz abziehen. Erst nach getaner Arbeit mit der Klasse darf die Primarlehrerin das Erkennungszeichen, dass sie Muslimin ist, wieder tragen. Das ist seit 13 Jahren so. Damals wies das Bundesgericht eine Beschwerde Dahlabs gegen einen Entscheid der Genfer Bildungsdirektion ab. Diese hatte der jungen Lehrerin ein Ultimatum gestellt: «Entweder ziehen Sie bei der Arbeit das Kopftuch ab, oder Sie verlieren Ihre Stelle.» Dahlab hielt sich an diese Weisung, weil die Familie mit drei kleinen Kindern auf ihren Verdienst angewiesen ist und sie keine Kündigung riskieren wollte. Sie zog den Fall aber an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter.