Alkohol- und TabakverkaufJeder sechste Betrieb hält sich nicht ans Gesetz
2022 lag die Anzahl der Verstösse beim Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche in Thun und umliegenden Gemeinden mit 17 Prozent im mehrjährigen Durchschnitt.

Auch im Jahr 2022 nahmen die Gemeinden Thun, Heimberg, Spiez, Steffisburg, Uetendorf und Uttigen Testkäufe vor, meist gemeinsam mit dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Die Anzahl der Testkäufe wurde nach der Pandemie wieder erhöht, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist. «Die Zahl der Verstösse nahm im Vergleich zum Vorjahr ab und liegt im mehrjährigen Durchschnitt.»
87 Testkäufe in Restaurants, im Detailhandel und bei Lieferdiensten wurden gemacht. Unrechtmässige Verkäufe gab es in 15 Fällen. Die Verstossquote liegt bei 17 Prozent. 2021 lag sie bei 30 Prozent, 2020 bei 20 und 2019 bei 10 Prozent. «In Restaurants und Imbissbuden waren 3 Verstösse bei 23 Testkäufen zu verzeichnen, was 13 Prozent entspricht.» Bei 64 Testkäufen in Supermärkten, Tankstellenshops oder Kiosken gab es 12 unrechtmässige Verkäufe (19 Prozent).
«Um die Betriebe regelmässig zu kontrollieren und die Jugendlichen zu schützen, hält die Kooperation der Gemeinden aus der Agglomeration Thun weiterhin an den Testkäufen fest.» Die jugendlichen Testkäuferinnen und -käufer werden jeweils durch Verwaltungspersonal sowie Jugendarbeiterinnen und -arbeiter geschult und begleitet.
Regierungsstatthalteramt trifft Massnahmen
Bei den fehlbaren Betrieben entscheidet das Regierungsstatthalteramt über verwaltungsrechtliche Massnahmen. In der Regel wird beim ersten Fehlverhalten eine Verwarnung ausgesprochen. Bei erneuten Verstössen können Verkaufsverbote für Alkohol oder Tabak von bis zu drei Monaten verfügt oder die Alkoholverkaufsbewilligung entzogen werden. Zudem müssen die Betriebe ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten und das Personal schulen.
Wegen mehrfacher Verstösse in den letzten Jahren entzog das Regierungsstatthalteramt einem Betrieb in Thun die Bewilligung für den Verkauf von Alkohol. Diesem Betrieb wurde auch ein dreimonatiges Verkaufsverbot von Tabakwaren verfügt.
pd
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