Zehn statt acht Franken pro TagKanton Bern will höhere Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende
Nach dem letztjährigen Besuch der nationalen Antifolterkommission in Berner Rückkehrzentren macht der Kanton Bern Zugeständnisse.

Der Kanton Bern zeigt sich bereit, die Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende von acht auf zehn Franken pro Person und Tag zu erhöhen. Die Sicherheitsdirektion will die entsprechende Empfehlung der Nationalen Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) umsetzen.
Man werde dem Regierungsrat vorschlagen, den Betrag entsprechend zu erhöhen, teilte die Sicherheitsdirektion am Donnerstag mit. Weitere fünf Vorschläge, namentlich die Einführung eines nichtamtlichen Ausweises oder die finanzielle Entlöhnung für Putzarbeiten in der Unterkunft, lehnt die Sicherheitsdirektion jedoch ab.
Hintergrund der Nothilfe-Erhöhung ist ein Bericht der nationalen Antifolterkommission, welche letztes Jahr die Rückkehrzentren in Aarwangen, Biel und Gampelen besucht hat. In einem im Februar publizierten Bericht kritisierte die NKVF den harten Umgang des Kantons mit den abgewiesene Asylsuchenden als «menschenunwürdig». Dass auch Kinder in den Rückkehrzentren leben müssen, ist nach Beurteilung der Kommission nicht mit der UNO-Kinderrechtskonvention zu vereinbaren.
Der zuständige Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) warf nach dieser Kritik der Kommission vor, «politische», statt «juristische» Schlussfolgerungen zu ziehen.
Insgesamt publizierte die NKVF in ihrem Bericht 31 Empfehlungen. Laut Kantonsmitteilung entsprechen 25 dieser Empfehlungen der geltenden Praxis oder waren schon in Umsetzung, bevor der Bericht erschien.
Laut dem Kanton werden seit Januar 2022 deutschsprachige alleinstehende Frauen sowie – seit den Frühlingsferien 2022 – Familien im Familienzentrum in Enggistein bei Worb untergebracht. Dort stünden ihnen ein Wohnzimmer, ein Spielzimmer mit Spielsachen, ein Aufenthaltsraum ausschliesslich für Frauen und ein Gesprächsraum für die Seelsorge zur Verfügung.
Eine generelle Unterbringung von Familien in Wohnungen – wie von der NKVF gefordert – lehnt Müllers Sicherheitsdirektion hingegen ab. Sie stünde im klaren Widerspruch zu den demokratisch legitimierten gesetzlichen Bestimmungen. Weiter in Kraft bleibt auch das strikte Arbeitsverbot für abgewiesene Asylsuchende.
SDA/ama/ske
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