Wildtier soll erlegt werdenKanton bewilligt Luchs-Abschuss
Bis zum 19. Juli sollen Wildhüter einen Luchs schiessen dürfen, der im Oberland für Schäden gesorgt hat.

Das kantonale Jagdinspektorat verfügte den Abschuss eines Luchses, der die gesetzliche Schadensgrenze von 15 getöteten Nutztieren in 12 Monaten überschritten hat. «Mildere Massnahmen zur Schadensverhütung brachten nicht die erwünschte Wirkung», teilt der Kanton mit.