So umgehen Sie die Tücken des Wohnungskaufs zu zweit
Wenn Ehepartner gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung erwerben, kann das bei einer Scheidung zu unerwünschten Überraschungen führen.

«In 95 Prozent der Fälle erwerben Ehepaare Wohneigentum im Kanton Zürich als Miteigentümer je zur Hälfte», sagt René Biber, Notariatsinspektor des Kantons. In den Kaufverträgen von Liegenschaftsverkäufern sei das bereits so vorgesehen. «Für den Grundbucheintrag übernehmen die Notariate diese Angaben», so Biber. «Dabei wissen die Notare normalerweise nicht, welcher Ehegatte wie viel an die Wohnung zahlt.»