Reform der 2. SäuleNeues Kompensationsmodell liegt auf dem Tisch
Die Reform der zweiten Säule der Altersvorsorge erweist sich wie erwartet als Knacknuss. Nun existiert ein neuer Lösungsvorschlag der Nationalratskommission.

In ihrer bereits dritten Sitzung zum Thema Reform der zweiten Säule erteilte die zuständige Nationalratskommission dem vom Bundesrat übernommenen Sozialpartner-Kompromiss eine Absage. Sie schlägt stattdessen ein neues Modell vor.
Demnach soll die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent und die damit verbundene Rentenkürzung für 15 Jahrgänge kompensiert werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die erhöhte BVG-Altersrente kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn sie die reglementarische Altersleistung einer Person übersteigt.
Tiefere Eintrittsschwelle
Neben dem Kompensationsmodell nahm die Kommission weitere Änderungen vor. Sie entschied sich beispielsweise für eine Senkung der Eintrittsschwelle, um Arbeitnehmende mit Teilzeitstellen und tieferen Einkommen in der beruflichen Vorsorge zu versichern. Neu sollen Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 12'548 Franken bei einem Arbeitgeber obligatorisch versichert sein.
Weiter sprach sich die SGK-N dafür aus, künftig bereits mit 20 statt 25 Jahren mit dem Sparen fürs Alters zu beginnen. Der Koordinationsabzug soll halbiert, und die Pensionskassenbeiträge sollen somit auf einen grösseren Teil des Lohns erhoben werden, nämlich auf den Teil zwischen 12'548 und 86'040 Franken.
Die Altersgutschriften sollen für 20- bis 44-jährige Angestellte 9 Prozent des koordinierten Lohns betragen, für über 45-Jährige 14 Prozent. Schliesslich will die Kommission die Möglichkeiten der freiwilligen Vorsorge erweitern. Die Beiträge an die dritte Säule sollen erhöht werden; auch Personen in häufig wechselnden und befristeten Arbeitsverhältnissen sollen eine berufliche Vorsorge aufbauen können.
Weitere Abklärungen notwendig
Neun Monate nach der Verabschiedung der Vorlage durch den Bundesrat ist die Nationalratskommission mit ihren Beratungen noch nicht zu Ende. Sie ringe um eine ausgereifte, mehrheitsfähige und tragfähige Lösung in dieser komplexen Vorlage, schrieb sie selbst.
Bevor die Vorlage an den Nationalrat verabschiedet wird, will die SGK-N die finanziellen Folgen ihrer Beschlüsse kennen. Deshalb gab sie zusätzliche Berechnungen in Auftrag. Danach nehme sie sich die Freiheit, noch Anpassungen vorzunehmen. Die Vorlage wird frühestens in der Wintersession behandelt.
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