Gaswerkareal: Besetzer streben Regelung an
Ein Kollektiv besetzt seit Herbst einen Teil des Berner Gaswerkareals. Nun wurde im Anzeiger ein «nachträgliche Baugesuch für eine Wohnnutzung mit gemeinschaftlichen Nebennutzungen» publiziert.
Die «antikapitalistische Alternativstadt» am südlichen Ende des Gaswerkareals ist auch während des Winters stetig weitergewachsen. Bald nachdem im vergangenen Juli das zuvor ungenutzte und eingezäunte Gelände an der Sandrainstrasse im Berner Marziliquartier besetzt worden war, standen darauf ein altes Feuerwehrauto, ein Fischerboot auf Rädern, umgenutzte Bauwagen.
«Anstadt» nannte sich das Besetzerkollektiv. Im vergangenen Oktober liess der Gemeinderat verlauten, dass es vorerst bis zum 31. März bleiben dürfe. Grundlage dafür war ein Gebrauchsleihvertrag, auf den sich die Arealeigentümerin – Energie Wasser Bern (EWB) – und der Verein Anstadt geeinigt hatten. EWB hielt damals fest, dass die Besetzung eigentlich der baurechtlichen Grundordnung widerspreche, dass man den Verein aber gewähren lasse, solange nicht die Bewilligungsbehörden den Rückbau der Besetzerstadt verfügten.
Kollektiv hält sich an Vertrag
Was rechtlich schon im Herbst abenteuerlich klang, soll jetzt einen noch «offizielleren» Charakter annehmen. Im Anzeiger vom Mittwoch war das «nachträgliche Baugesuch für eine Wohnnutzung mit gemeinschaftlichen Nebennutzungen» des Anstadt-Kollektivs publiziert. Dafür sollen Fahrnisbauten, Fahrzeuge und Kleinbauten aufgestellt werden dürfen. Planungshorizont: «mindestens bis am 31. Dezember 2020». Mit Fotos dokumentiert das Kollektiv einige der bereits erstellten Bauten, darunter ein Gemeinschaftshaus aus Holz, für das sich kein Zimmermann zu schämen bräuchte.
Im Anhang des Baugesuchs findet sich auch der 7-seitige Gebrauchsleihvertrag zwischen Anstadt und EWB. Dessen Auflagen seien vom Besetzerkollektiv bisher eingehalten worden, sagt EWB-Sprecherin Alexandra Jäggi. «Es gibt aus unserer Sicht deshalb derzeit keinen Grund, vom bisherigen Umgang mit den Besetzerinnen und Besetzern abzuweichen.»
Ob auch die Anwohnerschaft mit der öffentlich kaum Aufmerksamkeit erregenden Anstadt in Einklang lebt, wird das Baubewilligungsverfahren zeigen. Das Gesuch liegt bis zum 26. April öffentlich auf.
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