«Mini-Marzilibähnli» ist nicht realisierbar
Die Stadtbauten Bern wollen im Bärenpark keinen Schräglift bauen, wie dies Behindertenvertreter gewünscht haben. Grund dafür ist unter anderem der schlechte Baugrund, der die Kosten für ein solches Projekt unkalkulierbar macht.

Ausserdem wäre ein solcher Lift ein erheblicher Eingriff ins Landschaftsbild, schreiben die Stadtbauten Bern in einer Mitteilung vom Freitag. Sie stützen sich auf eine Machbarkeitsstudie eines Ingenieur-Büros.
Statt des Schräglifts wollen die Stadtbauten nun mit einem neuen Treppenlift Richtung Klösterli-Areal und weiteren Massnahmen den Bärenpark für Mobilitätsbehinderte besser zugänglich machen.
Keine taugliche Alternative
Für die Behindertenkonferenz Stadt und Region Bern (BRB) ist dies indessen keine Alternative, wie BRB-Geschäftsführer Herbert Bichsel am Freitag auf Anfrage sagte. So bestehe etwa am steilen und mit Kopfsteinen gepflasterten Klösterlistutz die Gefahr, dass Rollstuhlfahrer vornüber kippen könnten.
Die von den Stadtbauten angeführten Argumente änderten nichts an der bestehenden Auflage, den Park behindertengerecht zu gestalten, betonte Bichsel. Ein Lift sei Teil des ursprünglich bewilligten Baugesuchs gewesen.
Die Stadtbauten hätten es also schon beim Bau des Parks in der Hand gehabt, diesen hindernisfrei zu bauen. «Dass sie das nicht taten, ist nicht unser Fehler», sagte Bichsel.
Die Stadtbauten wissen nach eigenen Angaben den Gemeinderat auf ihrer Seite, wie sie weiter schreiben. In den kommenden Tagen soll nun das Baugesuch für den Treppenlift auf der nördlichen Seite des Bärenbads eingereicht werden.
Klage prüfen
Dagegen will sich die Behindertenkonferenz wehren, wie Bichsel sagte. Dann sei es am Regierungsstatthalter zu entscheiden, ob der Treppenlift ein tauglicher Vorschlag sei.
Sollte das Baubewilligungsverfahren nicht im Sinne der Behindertenkonferenz ausgehen, will die Organisation gestützt auf das Behindertengleichstellungsgesetzes eine Klage prüfen.
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