Skywork: Konkurs-Entscheid fällt nächste Woche
Nächste Woche soll der Entscheid fallen, ob über Skywork der Konkurs eröffnet wird. Ob die Airline allenfalls nur in Nachlassstundung gehen könnte, scheint unwahrscheinlich.
Nach dem Grounding von Skywork stellt sich die Frage, wann über die Berner Fluggesellschaft offiziell der Konkurs eröffnet wird. Laut übereinstimmenden Angaben von Skywork und dem Regionalgericht Bern-Mittelland wird dies im Verlauf der nächsten Woche geschehen.
«Der Verwaltungsrat von Skywork Airlines AG hat die Bilanz am Mittwoch, 29. August 2018, beim Regionalgericht Bern-Mittelland mit Antrag auf Konkurseröffnung deponiert», teilt das Unternehmen am Freitagmorgen mit. Auf Anfrage bestätigt dies das Regionalgericht. Das Verfahren sei hängig und man stehe in stetem Kontakt mit Skywork.
Kein Antrag auf Nachlassstundung
Ob die Berner Airline allenfalls nur in Nachlassstundung statt in Konkurs gehen könnte, scheint unwahrscheinlich. Beim Regionalgericht heisst es: «Vonseiten Skywork gab es keinen Antrag auf Nachlassstundung, sondern nur auf ein Konkursverfahren.»
Wird vom Richter eine Nachlassstundung gewährt, erhält das Unternehmen Zeit, um mit seinen Gläubigern eine Lösung zu finden oder neue Investoren zu suchen. Ziel ist es, den Konkurs abzuwenden. In dieser Phase können gegen das angeschlagene Unternehmen keine Massnahmen wie eine Betreibung oder die Konkurseröffnung ergriffen werden. Ein Sachwalter wacht darüber, dass das Unternehmen in dieser Phase kein Geld missbräuchlich ausgibt oder Gläubiger bevorzugt.
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