Tschäppäts Italo-Witz war nicht rassistisch
Bei Alexander Tschäppäts Comedy-Auftritt im Dezember 2013 lag keine Rassendiskriminierung vor. Das Berner Obergericht hat die Beschwerde gegen den Stadtpräsident abgewiesen. Tschäppät ist nicht überrascht.
Keine Rassendiskriminierung, keine Ehrverletzung, kein gar nichts. Das Obergericht des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP) abgewiesen. Gegen Tschäppät waren nach seinem Auftritt im Comedy Club «Das Zelt» vom 12. Dezember 2013 Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung, Ehrverletzung und Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht worden.