Freispruch für Polizisten
Die Polizei betitelt den Kläger als Lügner, er sieht sich als Opfer von Polizeigewalt. Was im März 2015 in Burgdorf wirklich geschehen war, konnte selbst vor Gericht nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden.

Ein Polizist sei im Jahr 2015 bei einer Hausdurchsuchung tätlich geworden, so die Aussage des Klägers, die vor Gericht nicht hatte bewiesen werden können.
zvg
Ein 17-jähriger Kläger, ein Polizist als Beschuldigter und eine Anklageschrift mit dem Antrag auf einen Freispruch: Am Regionalgericht Emmental-Oberaargau war diese Woche vieles anders als sonst. Einzelrichter Manuel Blaser hatte einen Fall zu beurteilen, bei dem ein Polizist vom Dezernat Personenfahndung im Zentrum der Ermittlungen stand.