Juristen teilen die Angst vor den Bienen nicht
Die Baudirektion des Kantons Bern hat eine Beschwerde abgewiesen. Sie erachtet es als zulässig, in einer Mischzone 17 Bienenvölker zu halten.

Zehn Einsprachen gingen ein, als Ursula und Andreas Lüthi im Juni 2016 ein Baugesuch einreichten. Seit 2008 betreiben sie etwas ausserhalb des Dorfes Signau eine Imkerei. Nun wollten sie 12 Prüf- und vier Pflegevölkermagazine sowie maximal 40 Befruchtungskästen für die Bienenhaltung aufstellen und das Ganze mit einer Bretterwand gegen die Nachbarschaft abschirmen.