Hunde auch für Sozialfälle
Der bernische Regierungsrat will nicht, dass Sozialhilfebezüger und Randständige höchstens einen Hund halten dürfen. Er lehnt deshalb eine Forderung der Thuner Tierschützerin und FDP-Grossrätin Marianne Staub ab. Dies wäre erstens rechtlich nicht zulässig. Zweitens gebe es keine Beweise, dass Sozialhilfebezüger ihre Haustiere schlechter behandelten. drh/zg Seite 5 >
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