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Pflicht oder ein Auftrag?
Ein von der Polizei bestellter Hausarzt muss sich sein Honorar ans Bein streichen. Wenn die Verwandten das Erbe ausgeschlagen haben, kann für die Todesfeststellung niemand zur Kasse gebeten werden.
Seit Anfang Jahr müssen oberaargauer Hausärzte bei Notfällen nicht mehr ausrücken – das übernimmt seither ein Drittanbieter. Das spart nicht nur Zeit, sondern im Idealfall auch Geld.
Ist froh um die mobilen Ärzte: Christoph Ott in seiner Praxis.
(Bild: Thomas Peter)
Christoph Ott sitzt hinter seinem Arbeitstisch im Praxiszimmer 1. Heute hat er Bürotag, im Haus ist es ruhig. Sowieso hat es der Langenthaler Hausarzt ruhiger als auch schon. Er ist Präsident des ärztlichen Bezirksvereins Oberaargau und war als solcher auch an vorderster Front in die Neuorganisation des Hintergrunddienstes involviert.
Langenthaler Tagblatt
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Ein von der Polizei bestellter Hausarzt muss sich sein Honorar ans Bein streichen. Wenn die Verwandten das Erbe ausgeschlagen haben, kann für die Todesfeststellung niemand zur Kasse gebeten werden.
Edward Schober hat einen unruhigen Silvester hinter sich. Er hätte ausrücken müssen, wenn in seiner Region die Dienste eines Arztes nötig gewesen wären.
Wer einen medizinischen Notfall hat und den Hausarzt telefonisch kontaktieren will, muss im Kanton Bern tief in die Tasche greifen: Der Minutentarif ist so hoch wie noch nie.