Nachträglich halbe Million in Rechnung gestellt
Aufsichtsrechtliche Untersuchung gegen Gemeinde Frutigen abgeschlossen.

Die Gemeinde Frutigen musste sich vom vorherigen Regierungsstatthalter Christian Rubin erhebliche Mängel vorwerfen lassen. Und zwar bei den Gebührenerhebungen der Jahre 1985 bis 2014. Das wurde anlässlich der Gemeindeüberprüfung der Einwohnergemeinde festgestellt.
Im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Untersuchung gegen die Einwohnergemeinde Frutigen hat er deshalb insbesondere Massnahmen zur Behebung der Missstände betreffend Kontrolle und Umsetzung der Pflicht zum Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie das Gebühreninkasso angeordnet, wie einer gestrigen Medienmitteilung zu entnehmen ist.
Die Missstände betrafen unter anderem von der Gemeinde über Jahre nicht eingezogene geschuldete Grundeigentümerbeiträge – so beim Ausbau der Elsigbachstrasse. Aber auch die erwähnten pendenten Anschlussgebühren für die Kanalisation.
221 Bauten überprüft
Der Anfang 2017 eingestiegene Gemeinderatspräsident Hans Schmid sagte im Mai 2017 zu dieser Zeitung, dass es nicht nur ums Aufräumen gehe. «Künftig müssen wir solche Fälle verhindern.» Und: «Unsere ersten Berichte wurden vom Regierungsstatthalter als zufriedenstellend beurteilt.»
Das bestätigt auch der jüngste Entscheid von Regierungsstatthalterin Ariane Nottaris: «In der Zwischenzeit hat die Einwohnergemeinde Frutigen bei der Regierungsstatthalterin die Nachweise über die letzten erforderlichen Massnahmen zur Behebung der Missstände betreffend Anschlusspflicht und Gebühreninkasso eingereicht. Aus den im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Untersuchung eingereichten Unterlagen geht hervor, dass die Einwohnergemeinde Frutigen zwischenzeitlich intern die erforderlichen organisatorischen Massnahmen umgesetzt hat.»
Die Gemeinde hat 221 Bauten überprüft, dies, nachdem der damalige Regierungsstatthalter die vernachlässigte Prüfung der Anschlusspflicht gerügt hatte. Die Gemeinde Frutigen hat für sämtliche anschlusspflichtigen Bauten seit dem Jahr 2012 gesamthaft Gebühren im Umfang von 526'446 Franken (nachträglich) in Rechnung gestellt. Wie viele Gebühreneinnahmen der Gemeinde über die Jahrzehnte entgangen sind, blieb am Dienstag ungeklärt.
Zwei Empfehlungen
Die Regierungsstatthalterin empfiehlt der Gemeinde Frutigen zweierlei: erstens, die Pendenzenliste über die Liegenschaften, für welche sie den Anschluss an die öffentliche Kanalisationsleitung prüfen muss, weiterzuführen. Und zweitens, die Anschlussgebühren künftig nach erfolgtem Anschluss umgehend in Rechnung zu stellen und eine entsprechende Übersicht stets aktuell zu halten und fortlaufend nachzuführen.
«So verfügt die Verwaltung über eine Übersicht der Pendenzen und der Gemeinderat über ein Mittel für das Controlling.» Auf Nachfrage sagte Ariane Nottaris, dass die Gemeinde die Empfehlungen ernst nehmen und umsetzen wolle. Womit sie die aufsichtsrechtliche Untersuchung abschliesst.
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