Obere Hauptgasse: Kanton verbietet Überzeit bis 3 Uhr
Schafft dieser Fall ein Präjudiz für die Thuner Innenstadt? Im Keller der Kulturbar Mundwerk in der Oberen Hauptgasse ist bei Konzerten um Mitternacht Schluss. Der Grund: Überzeit bis 3 Uhr sorge für zu viel Lärm vor dem Lokal.

Es ist ein Entscheid mit Zündstoff: Das Restaurant Mundwerk an der Oberen Hauptgasse darf zwar am Freitag und Samstag bis 3 Uhr geöffnet sein – im jetzt zusätzlich bewilligten Kulturkeller mit 50 Sitzplätzen im Untergeschoss ist jedoch um 0.30 Uhr Schluss. Verfügt hat dies die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Damit hob sie einen Entscheid des Regierungsstatthalters Marc Fritschi, der die Überzeit auch im Keller bis 3 Uhr bewilligt hatte, nach einer Beschwerde von Anwohnern auf. Diese hatten die Auffassung des Statthalters, das Bauvorhaben habe kaum Auswirkungen auf die Umgebung, kritisiert. Die Betriebsvergrösserung bewirkte eine Zunahme des Personenverkehrs in der Hauptgasse – und überhaupt: Die Betriebe hätten einzeln betrachtet zwar keine grossen Lärmauswirkungen, in ihrer Gesamtheit jedoch schon. «Wir hatten eine enorme Ausweitung der Angebote in der Gasse», ergänzt Ralph Gluch, einer der Beschwerdeführer, auf Anfrage.