Lärmschutz: Die Stadt untersuchte 300 Gebäude
Die Stadt Thun hat die Lärmbelastung bei rund 300 Gebäuden gemessen. Bei einigen sind keine Massnahmen vorgesehen, obwohl die Grenzwerte überschritten werden.

Die Deadline ist der 31. März 2018. Bis dann müssen die Strasseneigentümer den Lärm entlang ihrer Verkehrswege ermitteln – und dort, wo Grenzwerte überschritten werden, Sanierungsmassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umsetzen. So will es die Lärmschutzverordnung des Bundes. «Wir erarbeiten seit 2010 Lärmsanierungsprojekte für unsere Basisstrassen», sagt Stadtingenieur Rolf Maurer.