Vater des Opfers ist zufrieden
Das Berner Obergericht hat am Dienstag einen der Täter im Fall des Spiezer Doppelmords zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Der Vater des Ermordeten akzeptiert das Urteil.
«Ich bin mit dem Urteil des Obergerichts zufrieden», sagte gestern der Vater des ermordeten Winterthurers gegenüber dem «Landboten». Er könne jetzt besser mit dem Tod seines Sohnes abschliessen, erklärte der über 80-jährige Mann, welcher von sich aus die Redaktion kontaktierte.
Nicht zufrieden ist er allerdings mit der in Aussicht gestellten Genugtuungssumme für die Hinterbliebenen. Diese sei im Laufe des Verfahrens immer kleiner geworden.
Es sei aber gut möglich, dass die Staatsanwältin das am vergangenen Dienstag vom Berner Obergericht gefällte Urteil im Doppelmordprozess ohnehin weiterziehen werde, sagte er. Vor allem deshalb, weil die zweite Gerichtsinstanz von einer Verwahrung des Mörders absah. Inzwischen ist bekannt geworden, dass der Angeklagte selber das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen will.
Späte Festnahme
Passiert war die grausame Tat am 11. Mai 2013: Ein heute 49-jähriger Schweizer mit italienischen Wurzeln brachte zusammen mit seinem damals 16-jährigen Sohn in einem privaten Kinderheim in Spiez den Heimleiter und dessen zufällig anwesende Freundin mit über hundert Messerstichen um.
Der Sohn hatte zehn Jahre vor der Tat einige Zeit in dem Spiezer Heim verbracht und soll dort aus seiner Sicht ungerechte Strafen (Schläge und Demütigungen) erlitten haben. Die Festnahme der beiden Täter erfolgte allerdings erst 18 Monate nach dem Verbrechen.
Das Regionalgericht in Thun sah es als erstinstanzliches Gericht im Dezember 2016 als erwiesen an, dass der Mann mit seinem Sohn die Bluttat begangen hatte. Der nicht geständige Vater galt bei diesem Verfahren als Haupttäter. Er erhielt die Höchststrafe – eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes mit anschliessender Verwahrung.
Da der Sohn bei der Tat minderjährig war, verurteilte ihn das Jugendgericht wenige Tage später wegen der gleichen Tat zu 48 Monaten Freiheitsentzug mit Therapie – das entspricht im Jugendstrafrecht ebenfalls der Höchststrafe.
Der Fall wurde sodann ans Berner Obergericht weitergezogen, welches am vergangenen Dienstag nun seinerseits das Urteil verkündete. Obschon der Sohn am Prozess alle Schuld auf sich nahm, bestätigte das Gericht im Grundsatz das Urteil der Vorinstanz.
Es verurteilte den Vater zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die vom Regionalgericht ausgesprochene Verwahrung wurde vom Obergericht allerdings aufgehoben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater das Paar aus Winterthur getötet hatte. «Ein direkter Beweis liegt nicht vor, aber es gibt sehr schwergewichtige Indizien», sagte der Richter. Und selbst wenn der Vater der Tat im Schlafzimmer des Heimleiters nur zugeschaut hätte, gälte er laut dem Gericht als Mittäter.
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