Jetzt also doch: Schuhwerfer will in die Schweiz
Der Genfer Anwalt Mauro Poggia bekräftigt, dass der Schuhwerfer von Bagdad ins Schweizer Exil will. Die Familie von al-Zaïdi habe ihn dazu bevollmächtigt und ihm eine Passkopie des Inhaftierten geschickt.
Die Unklarheiten, die sich in den letzten Tagen um den Asylantrag des Schuhwerfers von Bagdad breit gemacht haben, kümmern ihn nicht. Für den Genfer Anwalt Mauro Poggia ist klar: «Al-Zaïdi ist mein Mandant», sagt er gegenüber Redaktion Tamedia. Er kann aber nachvollziehen, dass Mountazer al-Zaïdis Familie vorgibt, nichts von einem Asylantrag zu wissen. «Seine Familie in Bagdad lebt in ständiger Angst», betont er. «Ich will die Leute dort nicht in Gefahr bringen.» Tatsache sei jedoch, dass er von einem Familienmitglied al-Zaïdis die Vollmacht erhalten habe, sich für den Iraker einzusetzen und Asyl für ihn zu beantragen. Als Beweis dazu dienen ihm die Passkopien des Schuhwerfers und eines Familienmitglieds, die er erhalten habe.
Und das Dementi des IKRK? Eine Sprecherin widersprach einer Aussage Poggias, wonach ihn die Familie Anfang Monat via IKRK kontaktiert habe. Poggia: «Das ist ein Missverständnis der Medien.» Die Familie habe über das IKRK lediglich geprüft, ob er ein seriöser Anwalt sei. Poggia will trotz des Medienrummels keine Zeit verlieren: Er hat sich bereits mit dem Justizdepartement und dem Aussenministerium in Verbindung gesetzt. «Ich habe einen Brief an Bundesrätin Micheline Calmy-Rey geschrieben.» Was im Brief steht, will er jedoch nicht verraten.
«Schuhwerfer ist kein Terrorist»
Poggia betont, die Schweiz könne es sich gar nicht leisten, das Asylgesuch von al-Zaïdi abzulehnen. «Wir würden schlecht dastehen.» Schliesslich sei der Schuhwerfer kein Terrorist; er habe niemanden umgebracht. «Im Vergleich zu der Gewalt der US-Armee im Irak ist der Schuhwurf harmlos.» Zurzeit befindet sich Mountazer al-Zaïdi in Untersuchungshaft in Bagdad und wartet auf seinen Prozess.
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