Kinder von Leihmüttern haben es bei uns schwerer
Das Bundesgericht entscheidet gegen eine doppelte Vaterschaft – wider den internationalen Trend.

Zwei Schweizer Männer, die in einer homosexuellen Beziehung leben, erfüllen sich in Kalifornien ihren Kinderwunsch: Mit den Spermien des einen Mannes und der Eizelle einer unbekannten Spenderin zeugen sie ein Kind – und lassen es von einer Leihmutter austragen. Die Behörden des US-Bundesstaates übertragen den beiden das Sorgerecht und die finanzielle Verantwortung für den Jungen; sie machen die zwei quasi offiziell zu Eltern. Zurück in der Schweiz, im Kanton St. Gallen, stösst das Paar auf Probleme. Das kantonale Amt für Bürgerrecht und Zivilstand weigert sich, den kalifornischen Entscheid anzuerkennen. Grund dafür: Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz per Verfassung verboten. Folglich würde es in unverträglicher Weise gegen das schweizerische Rechtsempfinden verstossen, den an der Zeugung unbeteiligten Mann zum Vater zu erklären.