Rückführung einer schwangeren Syrerin wird ein Fall für die Justiz
Eine im siebten Monat schwangere Frau hat bei einer Rückführung nach Italien ihr Kind verloren. Welche Schuld trifft das Grenzwachtkorps? Korps-Chef Jürg Noth hat den Fall der Militärjustiz übergeben.

Darf eine Hochschwangere in ein anderes Land rückgeführt werden? Wenn ja, unter welchen Umständen? Und wie muss sie dabei betreut werden? Die Frage stellt sich, da am Samstag eine Syrerin und ihre Familie nach Italien rückgeführt wurden, wo die Frau eine Totgeburt erlitt. Das Schweizer Fernsehen hat darüber berichtet.