Trügerische Zahlen zur Erbschaftssteuer
Nur zwei Prozent der Steuerpflichtigen wären von der Erbschaftssteuer betroffen, so die Initianten. Möglicherweise sind es deutlich mehr.

Auf zwei Millionen Franken setzten die Initianten die Grenze für der Freibetrag bei der von ihnen anvisierten Erbschaftssteuer. Und das würde dann nur noch zwei Prozent der Steuerpflichtigen treffen, sagen sie. Somit seien 98 Prozent der Nachlässe von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Der gegenwärtige Ansturm auf Anwaltskanzleien, Notariate und Erbschaftsämter «überrascht» deshalb Niklaus Hari, Kommunikationschef der Evangelischen Volkspartei (EVP). Denn der Freibetrag von zwei Millionen Franken sei hoch, der Mittelstand von der Steuer gar nicht betroffen.