SGB fordert für zehn Prozent mehr AHV
Pensionierte sollen jeden Monat mindestens 116 Franken mehr als heute auf dem Konto haben. Mit diesem Ziel lanciert der Gewerkschaftsbund eine Initiative. Im Parlament wird aber vorerst über Kürzungen diskutiert.

Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds fordern eine Erhöhung der AHV-Renten um linear 10 Prozent. Sie beschlossen am Freitag einstimmig, die Volksinitiative «AHVplus» zu lancieren. Die Delegierten hatten die Wahl zwischen verschiedenen Modellen.
Durchgesetzt hat sich schliesslich die vom SGB-Vorstand favorisierte Variante mit einer Erhöhung der AHV-Renten um linear 10 Prozent. Dies entspreche einem «spürbaren Zustupf» von monatlich 116 bis 232 Franken, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nach der Delegiertenversammlung am Freitag mitteilte.
Frauen würden stark profitieren
Bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Ein Blick auf die heutige Rentenverteilung zeige, dass Frauen - insbesondere Alleinerziehende - stark von der Erhöhung profitieren würden.
Bei einem Ja zur Initiative entstünden gemäss SGB Kosten von 3,6 Milliarden Franken. Zur Finanzierung dieses Betrags macht die Initiative keine Vorgaben. In den Augen des SGB kommen als Finanzierungsquelle zum Beispiel die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer in Frage.
Allerdings muss eine solche Steuer noch von Volk und Ständen bewilligt werden. Eine Volksinitiative für deren Einführung lancierten EVP, Grüne, SP und SGB im Jahr 2011; die Sammelfrist dauert bis zum 16. Februar. Die geforderte Erbschaftsbesteuerung brächte für die AHV Einnahmen von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr.
Lancierung im Frühling geplant
Ausgedrückt in Lohnprozenten, entsprechen die Kosten für «AHVplus» für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,55 zusätzlichen Lohnprozenten. Für den SGB ist ein höherer Abzug vertretbar: Die Lohnbeiträge für die AHV seien seit 1975 nicht mehr erhöht worden.
Bei einem Bruttolohn von 54'000 Franken im Jahr wurde der Lohnabzug für die AHV um jährlich 297 Franken erhöht, bei einem Jahreslohn von 80'000 Franken brutto wären es 440 Franken. Diesen Aufschlägen stehe eine um jährlich über 2000 respektive fast 2800 Franken höhere Rente gegenüber, argumentiert der SGB.
Der SGB will nun zunächst den Wortlaut des Volksbegehrens formulieren und bei der Bundeskanzlei eine Vorprüfung einleiten. Die notwendigen 100'000 Unterschriften will er innert kurzer Zeit sammeln: Der Gewerkschaftsbund will die Initiative im Frühjahr 2013 lancieren und im Sommer die Unterschriften einreichen.
Sein Begehren begründet der SGB auch mit der Verfassung. Diese schreibe vor, dass die Renten von AHV und Pensionskasse zusammen die «Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» erlauben müssten. Dieses Ziel bleibe für viele Menschen unerreicht, selbst mit Renten aus der ersten und der zweiten Säule.
Varianten diskutiert
Die Delegierten diskutierten an der Versammlung mehrere Varianten für die Rentenerhöhung: Eine davon war eine allgemeine Erhöhung um 20 statt 10 Prozent, wie SGB-Sprecher Thomas Zimmermann auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Ein weiteres Modell hätte eine Erhöhung in Form einer 13. Monatsrente vorgesehen.
Zur Diskussion stand zudem eine überdurchschnittliche Erhöhung von kleinen und mittleren Renten. Dies hätte jedoch eine komplizierte Änderung der Rentenformel bedingt.
Gegen Sparmassnahmen zulasten der AHV
Auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK) beschäftigte sich mit der AHV. An ihrer Sitzung liess sie sich über das vom Bundesrat angekündigte Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) 2014 orientieren. Der grösste Sparposten betrifft die AHV: Die Schulden der IV beim AHV-Fonds, die der Bund übernommen hat, sollen nur noch zu einem statt zu zwei Prozent verzinst werden.
Damit ist die SGK nicht einverstanden. Die Kommissionsmitglieder seien sich einig, dass die Senkung der Verzinsung nicht richtig sei, heisst es in der Mitteilung. Sie widerspreche den im Zusammenhang mit den Beschlüssen über die Sanierung der IV geäusserten Willen des Parlaments.
Fixer Zinssatz von 2 Prozent
Mit der Massnahme würde nach Angaben des Bundesrates der Bundeshaushalt jährlich um 142 Millionen Franken entlastet. Dies zulasten des AHV-Fonds. Zur Sanierung der IV hatten die Räte zum einen beschlossen, die Mehrwertsteuer zwischen Anfang 2011 und Ende 2017 anzuheben. Zum anderen verpflichtete sich der Bund, die Schuldzinsen der IV gegenüber der AHV bis 2017 zu übernehmen.
Vereinbart wurde ein fixer Zinssatz von 2 Prozent. Dies sei damals plausibel gewesen, hiess es beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf Anfrage. Jetzt liege der Marktzins aber weit darunter. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den Zinssatz auf 1 Prozent zu senken.
SDA/wid
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