Multi-Millionen-Paket Spielerwechsel interessieren nun auch den Staat
Nach der Ankündigung des riesigen Hilfspakets hat der Bund nun die Rückzahlungsbedingungen für die Darlehen präzisiert. Auch Transfererlöse spielen dabei eine wichtige Rolle.

Einen Tag nach der Ankündigung von Sportministerin Viola Amherd, den Schweizer Sport in der Corona-Krise und vielleicht sogar darüber hinaus mit einer halben Milliarde Franken zu unterstützen, hat das Bundesamt für Sport (Baspo) überarbeitete Absichtserklärungen veröffentlicht.
Es handelt sich dabei um die detaillierten Vereinbarungen, die es mit dem Fussball- und Eishockeyverband getroffen hat, was die Darlehen, Sicherheiten und weiteren Bedingungen bei der Vergabe von 350 Millionen Franken in diesem und im nächsten Jahr betrifft. Und: Weil es zuletzt sehr schnell gehen musste, handelt es sich dabei noch immer nicht um die Schlussfassung.
In einigen Punkten erfolgte aber eine Präzisierung:
- Nimmt die Swiss Football League (SFL) den Betrieb wieder auf, wegen der Pandemie aber ohne oder mit beschränkter Zuschauerzahl, so gewährt ihr der Bund für 2020 ein Darlehen von höchstens 25 Prozent des Betriebsaufwands (Basis 2018/19) oder höchstens 100 Millionen.
- Die SFL wiederum vereinbart mit denjenigen Clubs, die einen Darlehensanteil beziehen, eine Rückzahlung an den Bund im Umfang von jährlich mindestens 30 Prozent der Einnahmen aus Medien- und Marketingrechten sowie zusätzlich 25 Prozent des Transfererlöses.
- Und was für die Fussball- wie die Eishockeyvereine gilt: Jene Clubs, die ein Darlehen bekommen, haften gemäss ihrem Umsatzanteil (Basis 2018/19) solidarisch für die Rückzahlung des Gesamtdarlehens.
- Was ebenso für Fussball und Eishockey gilt: Wer ein Darlehen bezieht, muss dieses zu 35 Prozent mit Garantien, Sicherheiten oder vertraglichen Vereinbarungen absichern.
- Und wenn es bei den Fussballern unter Punkt 3.3. heisst, dass das durchschnittliche Einkommen aller Spieler innert drei Jahren nach der Auszahlung des ersten Darlehens um 20 Prozent gesenkt werden muss, ist das der Durchschnittswert von allen Darlehensbezügern. Dabei zählt der Solidaritätsgedanke.
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